Grundlagen

Laut offizieller Website ist die klassische KMU.DIGITAL Beratungsförderung derzeit vollständig ausgeschöpft. Anträge für KMU.DIGITAL & GREEN in der Beratung können weiterhin gestellt werden. Die Mittel der Umsetzungsförderung für 2025 sind laut Website vollständig ausgenutzt; eine Antragstellung soll wieder ab dem 2. Quartal 2026 möglich sein.

KMU.DIGITAL ist ein Förderprogramm für österreichische KMU, das Digitalisierungsprojekte in zwei Schritten unterstützt: zuerst Beratung, danach unter Voraussetzungen auch Umsetzung. Im Modul Beratung gibt es Status- und Potenzialanalysen sowie Strategieberatungen. Im Modul Umsetzung werden danach Investitionen und damit zusammenhängende externe Leistungen für Digitalisierungsprojekte gefördert.

Das Programm soll KMU dabei helfen, Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen und Projekte strukturiert anzugehen. Zusätzlich soll mit KMU.DIGITAL & GREEN die digitale und nachhaltige Transformation gemeinsam unterstützt werden. Einfach gesagt: Unternehmen sollen besser planen, gezielter umsetzen und dadurch wettbewerbsfähiger werden.

Es gibt eine reguläre Digitalisierungsschiene und die Schiene KMU.DIGITAL & GREEN für Digitalisierung mit zusätzlichem Nachhaltigkeitsbezug. Inhaltlich geht es um Geschäftsmodelle und Prozesse, E-Commerce/Online-Marketing/Social Media, IT- und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung. Bei GREEN kommt dazu, dass das Projekt zugleich einen Beitrag zur „Twin Transition“ leisten soll, also Digitalisierung plus Nachhaltigkeit.

Beantragen können natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die ein gewerbliches Unternehmen oder einen freien Beruf selbständig ausüben, eine behördliche GLN haben und einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben. Zusätzlich muss das Unternehmen als KMU nach EU-Definition gelten. Bei verbundenen Unternehmen kann die KMU-Prüfung nicht nur das einzelne Unternehmen betreffen, sondern auch Beteiligungen und Verflechtungen.

Nicht förderbar sind laut offiziellen Unterlagen vor allem Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Unternehmen mit ausschließlich digitalem Kerngeschäft wie reine Software- oder Plattformmodelle, gemeinnützige Vereine und Gebietskörperschaften. Für die Beratungsförderung gibt es zusätzlich Ausschlüsse bei bestimmten Verflechtungen mit zugelassenen Berater:innen. Wenn unklar ist, ob Ihr Geschäftsmodell als „rein digital“ gilt, sollte das vor der Antragstellung geprüft werden.

Hier gibt es in den offiziellen Quellen unterschiedliche Angaben. Die FAQ-Seite nennt eine Programmlaufzeit bis 31.12.2026, die hochgeladenen Richtlinien nennen aber 31.12.2027 für das Modul Beratung und 31.12.2028 für das Modul Umsetzung. Für die konkrete Einreichung sollten Sie daher immer den aktuellen Status auf der offiziellen KMU.DIGITAL Website prüfen.

Förderbare Leistungen

Gefördert werden Beratungen durch zugelassene, zertifizierte Expert:innen. Diese Beratungen sollen den Ist-Stand bewerten, Handlungsfelder aufzeigen oder eine konkrete Strategie für die Umsetzung vorbereiten. Die Beratung bezieht sich auf Digitalisierungsprojekte in einer Betriebsstätte in Österreich.

In der Beratung gibt es zwei Formen: Status- und Potenzialanalysen sowie Strategieberatungen. Bei den Analysen geht es stärker um Standortbestimmung und erste Orientierung, bei Strategieberatungen um Prioritäten, Maßnahmen und einen konkreteren Umsetzungsfahrplan. Die Themen reichen von Geschäftsmodellen über E-Commerce bis IT-Sicherheit und Digitale Verwaltung.

In der Umsetzung werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen gefördert, also vereinfacht gesagt neue Investitionen, die als Anlagegut erfasst werden, plus direkt damit verbundene externe Leistungen. Dazu zählen je nach Projekt etwa CRM- oder ERP-Einführungen, Webshop- oder Website-Projekte, datenbasierte Online-Strategien, IT- und Cybersecurity-Maßnahmen oder digitale Verwaltungslösungen. Das Projekt muss in Österreich umgesetzt werden.

Ja, das kann grundsätzlich förderbar sein, wenn diese Kosten direkt zum Investitionsprojekt gehören. Laut offizieller FAQ können Programmiertätigkeiten sowie Software- und Cloud-Lizenzen gefördert werden; bei Cloud- und Softwarelizenzen zählt nur der Anteil im Projektzeitraum, maximal 12 Monate. Auch die Erstellung einer Website oder eines Webshops kann förderbar sein, reine Content- oder Design-Aktualisierungen einer bestehenden Website aber nicht.

Ein GREEN-Projekt muss nicht nur digitalisieren, sondern zusätzlich einen Beitrag zur „Twin Transition“ leisten. Laut Richtlinie muss dieser Beitrag in zumindest einem Bereich wie Energie-Effizienz, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneinsparung, Mobilität, Beschaffung und Lieferkette, Kommunikation und Strategie oder betriebsinterne Optimierung liegen. Dieser Beitrag ist bei Antragstellung und Abrechnung zu bestätigen.

Nicht förderbar sind unter anderem IT-Grundausstattung wie Notebooks, PCs, Smartphones oder Drucker, reine Design- oder Content-Updates von Websites, Eigenleistungen, laufende Personalkosten, Search Engine Advertising und Kosten ohne direkten Projektbezug. In der Umsetzung sind außerdem Fahrzeuge, Finanzierungskosten, Finanzanlagen sowie nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten ausgeschlossen. Bei Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro netto gelten zusätzliche Einschränkungen.

Zuschuss

Für Strategieberatungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.000 Euro pro Tool. Diese Beratungen sind umfangreicher und dienen als konkreter Startpunkt für spätere Umsetzungsprojekte.

In der Umsetzungsförderung beträgt der Zuschuss 30 Prozent der förderbaren Projektkosten. Der maximale Förderbetrag liegt bei 6.000 Euro pro Projekt.

Ja. In der Umsetzung müssen die förderbaren Kosten mindestens 2.000 Euro und höchstens 30.000 Euro netto betragen. Bei der Beratungsförderung liegt der Gesamtdeckel laut offiziellen Quellen bei 3.000 Euro pro Förderschiene; die FAQ-Seite formuliert diesen Deckel exklusive USt., die Richtlinie inklusive USt. Bei Grenzfällen sollte das direkt mit der Förderstelle geprüft werden.

Wenn die anerkannten förderbaren Kosten niedriger ausfallen als geplant, wird die Förderung aliquot gekürzt. Fallen die endgültigen förderbaren Kosten unter 2.000 Euro netto oder liegen sie über 30.000 Euro netto, liegen laut Richtlinie die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht mehr vor. Dann gilt der Förderungsvertrag als widerrufen.

Jedes Beratungs-Tool kann in der aktiven Förderperiode einschließlich KMU.DIGITAL 3.1 nur einmal gefördert werden. Gleichzeitig dürfen insgesamt nur zwei Beratungsförderungen offen sein; eine neue kann erst beantragt werden, wenn eine offene Beratung abgeschlossen und ausbezahlt ist. In der Umsetzung ist laut Richtlinie maximal ein Projekt pro Unternehmen und Förderschiene förderbar.

Grundsätzlich nein. Wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer aber tatsächlich und endgültig selbst tragen muss, weil keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie berücksichtigt werden. Für die Beratungsförderung sagt die offizielle FAQ zusätzlich: Nach Förderzusage soll dieser Fall per E-Mail an das WKÖ Inhouse Förderservice gemeldet werden; die Prüfung macht die WKÖ.

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, solange insgesamt nicht mehr als 100 Prozent der eigenen Kosten öffentlich finanziert werden. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze: Ein „einziges Unternehmen“ darf in drei rollierenden Jahren insgesamt höchstens 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten, Stand Jänner 2024. Dabei können verbundene Unternehmen mitzurechnen sein.

Beratung & Dienstleister

Ja. Für die Beratungsförderung müssen Sie bereits im Antrag eine Person aus dem Pool der zugelassenen Berater:innen auswählen. Diese Person muss je nach Thema die passende Zertifizierung haben.

Die offizielle KMU.DIGITAL Beratersuche hilft bei der Auswahl nach Thema, Ort oder Suchbegriff. Die Auswahl muss aus dem zugelassenen Pool erfolgen; eine beliebige externe Person reicht für die geförderte Beratung nicht aus.

Ja. Laut Richtlinie kann die Beratung digital, persönlich oder hybrid durchgeführt werden. Bei digitaler Durchführung braucht es die Zustimmung des Auftraggebers, eine Videoverbindung mit Sichtkontakt und gemeinsamer Arbeit an Unterlagen sowie die Dokumentation im Beratungsbericht; bei Strategieberatungen wird zumindest ein hybrider Start mit persönlichem Auftakt empfohlen.

Ja. Für GREEN braucht es nicht nur die thematisch passende Grundzertifizierung, sondern zusätzlich eine eigene Lernstrecke samt Testung. Das gilt laut Richtlinie für die geförderten Beratungen in dieser Schiene.

Nein. Für die Umsetzung braucht es vorher eine geförderte und bereits ausbezahlte Beratung aus KMU.DIGITAL, laut offizieller FAQ aus KMU.DIGITAL 3.1 oder 4.0. Dabei reicht entweder eine Status- und Potenzialanalyse oder eine Strategieberatung.

Nein. Laut offizieller FAQ muss die Beratung nicht zwingend im selben Tool erfolgt sein, in dem später die Umsetzungsförderung beantragt wird. Entscheidend ist, dass überhaupt eine förderfähige, ausbezahlte Beratung vorliegt.

Ja. In der Beratungsförderung sind Unternehmen ausgeschlossen, an denen ein für das beantragte Thema zugelassener Berater wirtschaftlich mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist oder für die ein solcher Berater arbeitet. Zusätzlich können zugelassene Berater:innen vorübergehend oder dauerhaft aus der Auswahl genommen werden; dann muss ein anderer Berater gewählt werden.

Antrag & Abrechnung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über den aws Fördermanager. Für die Beratungsförderung kann direkt dort eingereicht werden, für die Umsetzungsförderung erst nach einer abgeschlossenen und ausbezahlten Beratungsförderung.

Bei der Beratungsförderung sind nur Leistungen und Rechnungen förderbar, die nach der Antragstellung anfallen; laut FAQ steht das unter dem Vorbehalt, dass später auch eine Förderzusage erfolgt. In der Umsetzungsförderung müssen Lieferung oder Leistung, Leistungszeitraum, Rechnungsdatum und Zahlung nach Einbringung des Antrags liegen. Vorher ausgelöste Kosten sind nicht förderbar.

Laut offizieller FAQ kann pro Account und pro Tool nur ein Antrag gestellt werden. Bei Beratungs-Tools zählen dabei auch Förderungen ab KMU.DIGITAL Periode 3.1 mit.

Für die Abrechnung der Beratung brauchen Sie laut offizieller FAQ zumindest den Beratungsbericht, die Rechnung mit Geschäftszahl und ausführender Beraterin bzw. ausführendem Berater sowie einen Zahlungsnachweis mit Valutadatum. Laut Richtlinie kommen außerdem der Feedbackfragebogen und entweder Kopien anderer Förderzusagen bzw. -ablehnungen oder eine Bestätigung dazu, dass keine anderen Förderungen für dieses Vorhaben gewährt wurden. Die Rechnung wird zuerst vom KMU vollständig bezahlt und danach zur Abrechnung hochgeladen.

Für den Antrag nennt die offizielle FAQ das vollständig ausgefüllte Webformular, eine Aufstellung der Kosten und die Fördernummer der bereits ausbezahlten Beratung. Für die Abrechnung braucht es laut FAQ und Richtlinie den angenommenen Fördervertrag, die Erfüllung der Auflagen inklusive Feedbackbogen, einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Zahlennachweis sowie Angaben zu weiteren Förderungen; Rechnungen und Zahlungsbelege sind auf Verlangen vorzulegen.

Der Nachweis erfolgt über einen Verwendungsnachweis. Laut offizieller FAQ werden dazu nach Projektumsetzung die Daten aus den Rechnungen in der Einreichplattform erfasst, etwa Rechnungsdatum, Lieferfirma, Leistungsgegenstand und Zahlungsdatum.

Die Beratung muss ab Reservierungszusage innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden, bei Strategieberatungen innerhalb von 3 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um 1 Monat möglich. In der Umsetzung müssen Investitionen und externe Leistungen grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Antragstellung durchgeführt und bezahlt werden; der Projektzeitraum kann in Einzelfällen um bis zu 2 Monate verlängert werden, die Abrechnungsfrist nach Projektende um bis zu 1 Monat. Das Förderangebot der aws ist innerhalb eines Monats anzunehmen.

Bei der Beratungsförderung bezahlt das KMU zuerst die Rechnung vollständig und bekommt den Zuschuss nach Prüfung der Unterlagen rückerstattet; die offizielle FAQ nennt dafür eine Prüfzeit von ungefähr 14 Tagen. In der Umsetzungsförderung erfolgt die Auszahlung nach Vorlage und Prüfung der Abrechnungsunterlagen. Für Detailfragen steht Ihnen Michael Deinhammer von Pixelfabrik zur Seite. Sie erhalten eine persönliche und ehrliche Einschätzung, ob Ihr Projekt grundsätzlich zu DIGITAL passt und wie sich der nächste Schritt sinnvoll angehen lässt.

Rechtliches

Über die Beratungsförderung entscheidet die WKÖ, über die Umsetzungsförderung die aws. Die Vergabe erfolgt chronologisch nach vollständigen und beurteilungsfähigen Anträgen, solange Budget vorhanden ist.

Nein. Die offiziellen Unterlagen sagen ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht. Eine Zusage hängt immer auch von Budget und vollständiger Prüfung ab.

Änderungen müssen unverzüglich und schriftlich gemeldet werden. Dazu zählen je nach Fall etwa Änderungen oder Storno beim Berater, wesentliche Projektänderungen, Verzögerungen, geänderte Rechtsform, Fusionen, Verlust der KMU-Eigenschaft, Gesellschafterwechsel über 25 Prozent oder weitere beantragte Förderungen für dasselbe Vorhaben. Wer solche Änderungen nicht meldet, riskiert Probleme bei Auszahlung oder Rückforderung.

Die Förderstellen und öffentliche Prüforgane dürfen Kontrollen durchführen und Einsicht in Unterlagen verlangen. Dokumente zum geförderten Projekt müssen grundsätzlich 10 Jahre ab Ende des Jahres der vollständigen Auszahlung geordnet aufbewahrt werden. Das gilt auch für digitale Aufbewahrung, wenn die Unterlagen vollständig und prüfbar bleiben.

Das kann zum Beispiel bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben, fehlenden Nachweisen, nicht gemeldeten Änderungen, Behinderung von Kontrollen oder widmungswidriger Verwendung passieren. Auch wenn die KMU-Eigenschaft nicht vorliegt oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten werden, ist eine Rückforderung möglich. Laut Richtlinie können zusätzlich Zinsen anfallen.

Ja. Laut Richtlinien verarbeiten BMAW, WKÖ und aws Daten für Antrag, Abwicklung, Kontrolle und gesetzliche Pflichten; dazu gehören auch Abfragen im Transparenzportal. Außerdem können Name des Förderungsempfängers, Bezeichnung des Vorhabens und Höhe der Förderung veröffentlicht werden, soweit gesetzliche Vorschriften das vorsehen.