Grundvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU (inkl. EPU) mit Firmensitz in Oberösterreich, geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und aktiver Mitgliedschaft bei der WKO Oberösterreich. Ausgenommen sind u. a. Betriebe, die bereits Fördermittel aus „Digital Starter 2022“ und „Digital Starter 2023“ erhalten haben.

Ein KMU ist vereinfacht ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und begrenzten Umsatz-/Bilanzsummen; EPU sind in dieser Definition ausdrücklich umfasst.

„Aktives Mitglied“ bedeutet laut WKO-Info: aufrechte Gewerbeberechtigung.

Die Richtlinien nennen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ als Voraussetzung; im Detail wird das im Rahmen der Förderprüfung nach den einschlägigen Vorgaben/Definitionen beurteilt.

Ja. Wer aus den Vorgängerprogrammen „Digital Starter 2022“ und „Digital Starter 2023“ bereits Fördermittel erhalten hat (kumulativ), ist im Programm ausgeschlossen.

Im Programm ist vorgesehen: innerhalb des Antragszeitraums kann grundsätzlich ein Antrag eingebracht werden; dieser kann einmal storniert und dann einmal neu gestellt werden.

Ja: Wenn der Projektinhalt im eigenen Leistungsportfolio liegt, werden Kosten externer Dienstleister für diesen Projektinhalt nicht anerkannt – und der Antrag ist nicht zulässig.

Antragstellung & Zeitplan

Gerne informieren wir Sie über aktuelle Förderungen. In 2025 war der frühestmögliche Zeitpunkt für die Beantragung der 17. März. Wann es heuer soweit sein wird, geben wir gerne hier preis, sobald uns diese Informationen vorliegen.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Der Selbstcheck ist verpflichtend. Wenn der Selbstcheck positiv ist, kann anschließend mit dem WKO-Account online eingereicht werden.

Vorbehaltlich verfügbarer Mittel war der letztmögliche Tag 01.12.2025. Laut WKO-FAQ waren die Budgetmittel aber bereits mit 09.09.2025 ausgeschöpft, daher war eine Beantragung nicht mehr möglich.

Ja. Projektbeginn und Projektabschluss (inkl. Leistungszeitraum, Rechnungslegung und Zahlung) müssen innerhalb der Förderperiode 01.01.2025 bis 02.02.2026 liegen.

Spätestens 10 Wochen nach Projektbeginn musste ein vollständiger Förderantrag über das Förderportal eingereicht werden.

Das genehmigte Förderprojekt musste bis spätestens 02.02.2026 abgeschlossen und abgerechnet sein – und alle Projektunterlagen mussten spätestens an diesem Tag online hochgeladen sein.

Ja. Projektanträge können einmal in der Förderlaufzeit zurückgezogen (storniert) werden und es kann ein neuer Antrag gestellt werden (vorbehaltlich verfügbarer Mittel). Danach gelten die neuen Projektlaufzeiten und Bedingungen ab der erneuten Antragstellung.

Wenn es im beantragten Projekt zu einer Änderung kommt, gibt es einmalig die Möglichkeit, den Antrag zu stornieren und bei Bedarf neu zu stellen. Der Zeitpunkt der Neueinreichung führt zu einer Neufestlegung des Projektstartes.
Wenn sich Dienstleister:innen ändern (z. B. Wechsel) oder Kosten verschoben werden (innerhalb der zulässigen Grenzen), muss das beim Projektabschluss im Förderportal angegeben werden – Änderungsmitteilungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Zusätzlich wichtig: Die maximal mögliche Fördersumme ergibt sich aus den im Antrag eingegebenen Plan-Kosten; die Förderung in der Abrechnung ist durch diese im Antrag errechnete Fördersumme begrenzt.

Nach dem „First come, first served“-Prinzip – solange Budget vorhanden ist.

Nach der Beantragung gibt es entweder eine Vorab-Information (voraussichtliche Förderung bei richtlinienkonformer Umsetzung) oder eine Ablehnung. Als bewilligt gilt die Förderung erst mit der Auszahlungsankündigung nach Prüfung der Endabrechnung.

Nein. Wurde ein Antrag oder eine Abrechnung abgelehnt, ist keine erneute Beantragung im Förderprogramm möglich.

Der früheste Termin, um ein Förderprojekt abzuschließen und über das Online-System abzurechnen, war im letzten Jahr der 01.07.2025. Bei Projekten mit laufenden monatlichen Kosten können die Gesamtkosten nur im Förderzeitraum abgerechnet werden.

Den WKO-Account kann man online beantragen bzw. sich registrieren. Unterstützung gibt es über die kostenlose WKO-Serviceline 0800 221 221 (Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 8–12 Uhr) oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at

Mit dem WKO-Account nutzt man die eServices der WKO und stellt den Antrag. Wichtig ist, dass der Account die entsprechenden Rechte hat (z. B. Administrator oder Delegation) und einem Unternehmen zugeordnet ist, für das man berechtigt ist.

Ja. Nach dem Login kann über die Kachel „Digital.PLUS 25“ die Einreichung gestartet werden.

Förderbare Projekte

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte (Konzeption und Umsetzung) in den Schwerpunkten Automatisierung/Digitalisierung, Datenmanagement/KI und Sichere IT-Systeme/Cyber-Security.

Nein. Das Programm grenzt sich von Forschung bzw. experimenteller Entwicklung ab; solche Vorhaben sind nicht förderbar.

Nein. Die Entwicklung/Weiterentwicklung von Produkten, die zum Verkauf angeboten werden, ist nicht förderfähig.

Apps, die über einen App-Store zum Kauf angeboten werden, sind nicht förderfähig (Produktentwicklung). Apps, die rein firmenintern genutzt werden (z. B. Mitarbeiter-App), können förderfähig sein.

Nein, ein Glasfaseranschluss ist im Rahmen von Digital.PLUS 25 nicht förderbar.

Nein, ein Glasfaseranschluss ist im Rahmen von Digital.PLUS 25 nicht förderbar.

Förderhöhe & Kosten

Die Förderung beträgt maximal 40% der Bemessungsgrundlage und ist pro Förderwerber:in mit max. 8.000 € gedeckelt.

Die förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000 € netto betragen. Außerdem müssen mindestens 20% der Kosten Beratungsleistung oder IT-Dienstleistungen umfassen.

Die Bemessungsgrundlage wird auf Basis der förderbaren Kosten ermittelt (in der Regel netto). Mindesthöhe: 10.000 € netto.

Förderbar sind externe, projektbezogene Kosten (z. B. Beratung/IT-Dienstleistung für Analyse, Konzeption, Pflichtenheft, Umsetzung) sowie bestimmte Investitionen:
– Software/Lizenzen/Cloud-Services zur Umsetzung (bis max. 12 Monate, wenn im Förderzeitraum verrechnet und bezahlt)
– Hardware, die ausschließlich das Digitalisierungsprojekt betrifft (am Investitionsstandort OÖ)

Nein. Es werden keine Personalkosten des Unternehmens gefördert.

Grundsätzlich ist USt nicht förderbar. Wenn die USt aber nachweislich und endgültig vom Unternehmen zu tragen ist, kann sie berücksichtigt werden – der Nachweis ist mit dem Antrag zu übermitteln.

Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z. B. Kleinunternehmer/Pauschalierung), werden die förderfähigen Kosten im Prozess als Bruttokosten (inkl. USt.) erfasst bzw. bestätigt.

Ja! Lizenzen sind bis max. 12 Monate förderbar, wenn sie innerhalb des gültigen Förderzeitraums in Rechnung gestellt und bezahlt wurden. Ein reiner Lizenzkauf mit Service-/Wartungsvertrag ist nicht förderbar.

Ja. Wartungskosten zählen als Dienstleistung und sind anteilig bis zum Datum der eingelangten Abrechnung anrechenbar.

Nein. Standard-Hardware (z. B. PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker etc.) und Standard-Software sind ausgeschlossen.

Nein. Reise- und Spesenkosten sowie ähnliche Auslagen (auch bei externen Dienstleister:innen) sind nicht förderbar.

Nein. Weiterbildung/Schulung ohne konkrete Hard-/Software-Investition ist ausgeschlossen.

Nein. Beratungsleistungen zur Beantragung einer Förderung im Rahmen dieses Programms sind ausgeschlossen.

Nein. Es werden nur Rechnungen gefördert, die auf ein aktives Mitglied ausgestellt wurden.

Nein. Kosten werden nicht anerkannt, wenn Rechnung/Zahlung nicht auf den/die Förderwerber:in (Firma) lauten.

Ja. Kosten werden nicht anerkannt, wenn Rechnungen in bar beglichen werden und die Zahlung über 1.000 € liegt.

Ja. Verschiebungen zwischen Kostenkategorien sind zulässig, solange es zu der förderfähigen Gesamtkosten kommt.

Weil die maximale Fördersumme aus den im Antrag eingegebenen Plan-Kosten berechnet wird (reservierte Mittel). Die Fördersumme in der Abrechnung ist durch die im Antrag errechnete Fördersumme begrenzt.

Dienstleister

Dienstleister:innen brauchen eine passende Gewerbeberechtigung, z. B.:
– Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation
– Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
– Mechatroniker
Die Auswahl erfolgt im Antrags- und Abrechnungsprozess über eine Suchfunktion im System.

Ja. Dienstleister:innen können auch aus anderen Bundesländern kommen und sind im Prozess über die Suchfunktion auswählbar.

Ja, mit Nachweisen. Bei reglementierten Gewerben (z. B. Unternehmensberatung) ist vor Leistungserbringung eine Anzeige/Eintragung ins Dienstleistungsregister vorgesehen. Bei IT-Dienstleistungen (freies Gewerbe) ist ein Registerauszug aus dem Herkunftsland erforderlich. EU-Dienstleister:innen müssen im System teils erst vom Programm-Management geprüft/freigeschaltet werden, bevor sie auswählbar sind.

Ja. Unterschiedliche Leistungen können von unterschiedlichen Dienstleister:innen erbracht werden; die entsprechenden Rechnungen können eingereicht werden.

Grundsätzlich werden alle Rechnungspositionen geprüft. Einzelne Positionen lassen sich nicht einfach „streichen“, außer die Abgrenzung zum Projekt ist eindeutig und nachvollziehbar.

Ja. Externe Berater (z. B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Werbeunternehmen) können max. 25 offene Fälle gleichzeitig haben (eingereicht, aber noch nicht abgerechnet), sofern nicht auch in anderen Bereichen WKOÖ-geförderte Beratungen/Projekte betreut werden.

Nein. Projekte sind ausgeschlossen, wenn zwischen Förderwerber:in und einem beauftragten Unternehmen eine wirtschaftliche oder personelle Verknüpfung besteht (z. B. Partner-/verbundene Unternehmen ab bestimmter Beteiligung oder personelle Verknüpfungen wie Geschäftsleitung/Mitarbeitende/Familienmitglieder).

Abrechnung

Der Zahlungsnachweis muss die tatsächlich durchgeführte Zahlung bestätigen: Buchungs- und Durchführungsdatum müssen ersichtlich sein, die Zahlung muss bis zur Einreichung der Abrechnung (spätestens 02.02.2026) durchgeführt sein. Außerdem müssen Kontoname/IBAN von Förderwerber und Dienstleister sowie der Betrag ersichtlich sein.

Nein. Teilabrechnungen sind nicht möglich.

Im Online-Antrag wird das Projekt in eigenen Worten beschrieben; zusätzlich können Dokumente hochgeladen werden. Bei der Abrechnung braucht es eine verständliche Dokumentation der Projektschritte (Projektbeschreibung plus optionale Uploads wie Workshop-Doku, Pflichtenhefte, Protokolle, Bilder, Prozessbeschreibungen usw.).

Grundsätzlich ja – aber es darf zu keiner Doppelförderung für dasselbe Projekt kommen und die De-minimis-Grenzen müssen eingehalten werden. Maßnahmen aus der COVID-19 Investitionsprämie sind laut WKO kombinierbar.
Als bewilligt gilt sie mit dem Datum der Verständigung über die Zusage zur konkreten Förderhöhe (Auszahlungsbenachrichtigung).

Nein. Ein genehmigter Antrag ist noch keine verbindliche Förderzusage, sondern reserviert Mittel. Verbindlich ist die Förderung erst mit der Auszahlungsbenachrichtigung über die konkrete Förderhöhe.

DIGITAL.PLUS ist eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb der letzten drei Jahre darf die Summe der De-minimis-Beihilfen (inkl. verbundener Unternehmen) die Grenze von 300.000 € nicht überschreiten; die Einhaltung und eine allfällige Meldung liegen beim Unternehmen.

Ja. Aufgrund des EU-Beihilfenrechts kann es zu einer Reduktion der Förderung oder zur Nicht-Förderbarkeit kommen.

Nein. Fördereinnahmen zählen nicht zum Umsatz in der Kleinunternehmerregelung.

Ja. Laut WKO handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen (keine Befreiungsbestimmung).

Ja. Grundsätzlich ist es ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, es kann aber zu Rückforderungen kommen, wenn ein Rückforderungstatbestand nach den geltenden Vorschriften vorliegt.

Ja. Es kann zu stichprobenartigen Prüfungen kommen (Einsicht in Belege/Unterlagen, Auskunftspflichten, Besichtigungen vor Ort).

Mindestens 10 Jahre ab Ende des Steuerjahres der Auszahlung (der letzten Rate) geordnet aufbewahren.

Nein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Im Antrag sind Erklärungen zu bestätigen, u. a. keine öffentliche Förderung für denselben Förderzweck erhalten/zugesagt, KMU-Eigenschaft, Einhaltung von Gleichbehandlung/Antidiskriminierung, keine rechtskräftige Bestrafung wegen illegaler Beschäftigung in einem relevanten Zeitraum sowie De-minimis-Erklärungen.

Land OÖ und WKOÖ verarbeiten im Zuge von Abwicklung und Kontrolle personen-, unternehmens- und projektbezogene Daten (inkl. Förder- und Auszahlungsbetrag). Daten können zur Vermeidung von Doppelförderungen und zur Einhaltung des EU-Beihilfenrechts an andere Förderstellen weitergegeben werden; außerdem können – soweit erforderlich – Auskünfte bei Dritten eingeholt werden.