KMU.DIGITAL & GREEN

Förderung Österreich

7.400 € Zuschuss in 3 Schritten sichern

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Aktueller Ausschöpfungsgrad
KMU Digital & Green 2026

KMU.DIGITAL & GREEN unterstützt österreichische KMU bei Beratungen und bei Digitalprojekten, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation leisten. Laut offizieller Seite ist die Umsetzungsförderung für 2025 derzeit ausgeschöpft – sinnvoll ist jetzt ein ehrlicher Fördercheck und eine saubere Projektvorbereitung für die nächste Einreichmöglichkeit.

Status- & Potentialanalyse

Strategieberatung

Umsetzungsförderung

KMU.Digital & Green Fördercheck

Wollen Sie wissen, ob Ihr Vorhaben KMU.DIGITAL & GREEN-tauglich ist? Starten Sie den kostenlosen Fördercheck – ich sage Ihnen, ob und wie Ihr Projekt in die Themen Automatisierung, Daten/KI oder Cyber-Security passt.

Die Schritte zur Förderung

Vom Antrag bis zur Auszahlung

Idee einordnen

Zuerst wird geklärt, ob Ihr Vorhaben in einen GREEN-Schwerpunkt passt und ob Ihr Unternehmen die KMU- und Österreich-Kriterien erfüllt.

Beratung beantragen & durchführen

Die Beratungsförderung wird digital im aws Fördermanager beantragt, inklusive Auswahl einer passenden zertifizierten Beraterin oder eines passenden zertifizierten Beraters mit der Green-Zusatzausbildung. Nach der Antragstellung findet die Beratung statt und wird mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis digital abgerechnet.

Umsetzung vorbereiten & beantragen

Nach der ausbezahlten Beratung werden Projektumfang, Angebote, Budget und Unterlagen für die Umsetzung sauber vorbereitet. Sobald das Modul offen ist, wird der Umsetzungsantrag eingereicht. Erst danach sollten förderfähige Kosten anfallen.

Projekt umsetzen und abrechnen

Die Umsetzung ist grundsätzlich innerhalb des Projektzeitraums abzuschließen; für die Auszahlung werden Sachbericht, Kostenaufstellung, Rechnungen und Zahlungsnachweise digital eingereicht.

Ihr persönlicher
Ansprechpartner

Michael Deinhammer

FAQs - Häufige Fragen zur Förderung

KMU.DIGITAL & GREEN ist die GREEN-Förderschiene von KMU.DIGITAL. Sie unterstützt österreichische KMU bei der digitalen und zugleich ökologischen Transformation; das Programm arbeitet dabei mit den Modulen Beratung und Umsetzung.

Förderbar sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die ein Unternehmen oder einen freien Beruf selbständig ausüben, eine GLN haben und einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben. Die GLN ist die Global Location Number, also eine Unternehmens-ID.

Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und zusätzlich höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Bei Partner- oder verbundenen Unternehmen müssen diese Werte teilweise oder ganz mitgerechnet werden; bei Gruppenstrukturen sollte man das daher sauber prüfen.

Ausgeschlossen sind unter anderem Land- und Forstwirtschaft in der Urproduktion, Fischerei und Aquakultur, Unternehmen mit ausschließlich digitalen Geschäftsmodellen als Kerngeschäft, gemeinnützige Vereine und Gebietskörperschaften. Bei der Beratungsförderung sind laut Richtlinie auch bestimmte wirtschaftliche Verflechtungen mit zugelassenen Berater:innen ausgeschlossen.

Die GREEN-Schiene deckt vier Hauptthemen ab: nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen, Effizienz durch E-Commerce/Online-Marketing/Social Media, Resilienz durch IT- und Cybersecurity sowie Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung. In den GREEN-Beratungen werden diese Themen zusätzlich mit Handlungsfeldern wie Energie-Effizienz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Beschaffung & Lieferkette, Kommunikation & Strategie und betriebsinternen Maßnahmen verknüpft.

Laut offizieller Umsetzungsseite sind die Mittel für die KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung 2025 vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung für die Umsetzungsförderung soll wieder ab dem 2. Quartal 2026 möglich sein; den aktuellen Status sollten Sie vor der Einreichung noch einmal prüfen.

Laut offizieller FAQ ist das KMU.DIGITAL-Förderprogramm bis 31.12.2026 angelegt; weil die Budgets auf Jahre aufgeteilt sind, kann es bei ausgeschöpften Jahresbudgets zu Unterbrechungen kommen. Gleichzeitig gelten die Richtlinien für die Beratung bzw. Umsetzung formal bis 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 weiter, vor allem für die Abwicklung bestehender Förderfälle; für neue Einreichungen zählt daher immer der aktuelle Ausschreibungsstand.

Gefördert werden individuelle Beratungen durch zugelassene Expert:innen zu Digitalisierungs- und GREEN-Themen. Status- und Potenzialanalysen erfassen den Ist-Stand, Strategieberatungen dienen als strukturierter Start für konkrete Umsetzungs- und Veränderungsprozesse.

Bei den Status- und Potenzialanalysen gibt es drei Tools: nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen, Effizienz durch E-Commerce/Online-Marketing/Social Media und Resilienz durch IT- und Cybersecurity. Bei den Strategieberatungen kommt ein viertes Tool dazu: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung.

Die Umsetzungsförderung unterstützt aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie direkt damit verbundene Leistungen externer Anbieter:innen in einer österreichischen Betriebsstätte. Inhaltlich geht es um digitale bzw. grüne Transformationsprojekte, nicht um allgemeine Betriebsausgaben.

Ja, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Bei Cloud- bzw. Softwarelizenzkosten ist nur jener Anteil förderbar, der in den Projektzeitraum fällt; laut offizieller Umsetzung gilt das für maximal 12 Monate.

Nicht förderbar sind zum Beispiel Reisekosten von Berater:innen, Leistungen oder Rechnungen vor der Antragstellung, Beratungskosten ohne direkten Projektbezug und Kosten für Betriebe außerhalb Österreichs. Auch eine Kombination mit anderen Zuschüssen ist nur soweit möglich, dass insgesamt nicht mehr als 100 % der Kosten gefördert werden; die Umsatzsteuer ist nur dann förderbar, wenn sie tatsächlich und endgültig selbst getragen wird.

Nicht förderbar sind unter anderem IT-Grundausstattung wie Notebooks oder Smartphones, reine Design- oder Content-Updates bestehender Websites, Eigenleistungen, Fahrzeuge, Finanzierungskosten, Search Engine Advertising und Kosten außerhalb des Projektzeitraums. Ebenfalls ausgeschlossen sind nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten, unsicher finanzierte Projekte und förderbare Gesamtkosten unter 2.000 Euro oder über 30.000 Euro.

Ja. Bei KMU.DIGITAL & GREEN muss das Unternehmen bestätigen, dass das Projekt einen Beitrag zur Twin Transition leistet; das ist bei Antragstellung und bei der Abrechnung zu bestätigen.

Für Status- und Potenzialanalysen gibt es 80 % Zuschuss, maximal 400 Euro pro Tool. Das gilt auch in der GREEN-Schiene.

Für Strategieberatungen gibt es 50 % Zuschuss, maximal 1.000 Euro pro Tool. Auch das gilt in der GREEN-Schiene.

Bei der Umsetzung beträgt der Zuschuss 30 % der förderbaren Kosten, maximal 6.000 Euro pro Unternehmen. Das förderbare Projektvolumen liegt zwischen 2.000 und 30.000 Euro.

Jedes Beratungs-Tool kann nur einmal innerhalb der aktiven Förderperiode inklusive KMU.DIGITAL 3.1 gefördert werden. Die Beratungsförderung ist pro Förderschiene insgesamt auf 3.000 Euro begrenzt, und es dürfen nur zwei Beratungsförderungen gleichzeitig offen sein; bei der Umsetzung ist pro Unternehmen und Förderschiene grundsätzlich ein Projekt vorgesehen.

Ja, grundsätzlich schon. Wichtig ist, dass zusammen nicht mehr als 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten finanziert werden und dass die andere Förderung eine Kombination nicht ausschließt.

De-minimis ist die beihilfenrechtliche Obergrenze für kleine Förderungen. Laut offizieller Regel darf ein einziges Unternehmen in einem rollierenden Dreijahreszeitraum insgesamt nicht mehr als 300.000 Euro De-minimis-Förderungen erhalten; bei Unternehmensgruppen kann dabei mehr als nur die einzelne Gesellschaft mitzählen.

Wenn die anerkannten Kosten niedriger sind als geplant, reduziert sich der Zuschuss aliquot. Liegen die förderbaren Gesamtkosten bei der Umsetzung am Ende unter 2.000 Euro oder über 30.000 Euro, sind die Auszahlungsvoraussetzungen laut Richtlinie nicht erfüllt.

Ja, derzeit ist die Umsetzungsförderung an eine vorherige geförderte und ausbezahlte Beratung aus KMU.DIGITAL 3.1 oder 4.0 gekoppelt. Laut Richtlinie kann das BMAW diese Verknüpfung budgetbedingt zwar aufheben, derzeit ist sie aber Voraussetzung.

Als Voraussetzung zählt entweder eine Status- und Potenzialanalyse oder eine Strategieberatung. Es muss nicht zwingend dasselbe Tool sein, in dem später die Umsetzung beantragt wird.

Ja, bei der Beratungsförderung müssen Sie bereits im Antragsformular eine zugelassene Beraterin oder einen zugelassenen Berater aus dem Pool auswählen. Der Beratungsauftrag wird dann mit dieser Person geschlossen.

Für KMU.DIGITAL & GREEN braucht die Beraterin oder der Berater die thematisch passende Grundzertifizierung und zusätzlich die GREEN-Zusatzausbildung samt Testung. Wichtig ist außerdem, dass die Qualifikation genau zum gewählten Tool passt.

Ja, Beratungen dürfen digital, persönlich oder hybrid stattfinden. Bei digitaler Durchführung braucht es die Zustimmung des Auftraggebers, eine Videoverbindung mit Sichtkontakt und gemeinsamer Arbeit an Unterlagen sowie die Dokumentation im Beratungsbericht; bei Strategieberatungen wird ein hybrider Start mit persönlichem Auftaktgespräch empfohlen.

Laut Richtlinie ist die Beratungsförderung ausgeschlossen, wenn bei dem beantragten Thema bestimmte wirtschaftliche Verflechtungen mit zugelassenen Berater:innen oder Beratungsunternehmen bestehen, etwa bei Beteiligungen von mehr als 25 % oder wenn die betreffende Person im Unternehmen arbeitet. In Grenzfällen sollte man das genau nach Richtlinie prüfen.

Beantragt wird ausschließlich digital über den aws Fördermanager. Für die Umsetzungsförderung braucht es davor einen abgeschlossenen und ausbezahlten Beratungs-Förderfall.

Förderbar sind nur Leistungen und Kosten, die nach der Antragstellung anfallen. Bei der Umsetzung ist das besonders streng: Leistung, Lieferdatum, Rechnungsdatum und Zahlung müssen nach dem Anerkennungsstichtag liegen, also nach dem Einbringen des Antrags.

Ein Tool ist laut offizieller FAQ ausgegraut, wenn pro Account für dieses Tool bereits ein Antrag gestellt wurde; bei Beratungs-Tools zählen dabei auch Förderungen ab KMU.DIGITAL 3.1 mit. Zusätzlich können insgesamt nur zwei Beratungsförderungen gleichzeitig offen sein.

Innerhalb der Abrechnungsfrist brauchen Sie jedenfalls Beratungsbericht, Rechnung mit Geschäftszahl und Berater:in sowie einen Zahlungsnachweis mit Valutadatum. Zusätzlich sind Feedbackfragebögen sowie Kopien anderer Förderzusagen oder eine Bestätigung, dass keine weiteren Förderungen gewährt wurden, hochzuladen.

Für die Einreichung braucht es laut offizieller FAQ ein vollständig ausgefülltes Webantragsformular, eine Kostenaufstellung und die Fördernummer der bereits abgeschlossenen Beratungsförderung. Die zugrundeliegende Beratung muss abgeschlossen und ausbezahlt sein.

Für die Auszahlung der Umsetzung braucht es unter anderem das fristgerecht angenommene Förderungsangebot, die Erfüllung aller Auflagen inklusive Feedbackbogen sowie einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Kosten-Nachweis. Kopien anderer Förderzusagen oder eine Bestätigung, dass keine weitere Förderung vorliegt, sind ebenfalls erforderlich; Rechnungen, Zahlungsbelege und Jahresabschlüsse können zusätzlich verlangt werden.

Der Nachweis erfolgt über den Verwendungsnachweis. Laut offizieller FAQ werden dabei die wesentlichen Rechnungsdaten wie Rechnungsdatum, Lieferfirma, Gegenstand der Rechnung und Zahlungsdatum in der Einreichplattform erfasst.

Bei Beratungen gilt ab Reservierungszusage: 2 Monate für Status- und Potenzialanalysen, 3 Monate für Strategieberatungen; in begründeten Ausnahmefällen kann um 1 Monat verlängert werden. Bei der Umsetzung müssen Investitionen und externe Leistungen grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Antragstellung durchgeführt und bezahlt werden; danach sind die Abrechnungsunterlagen binnen 2 Monaten einzureichen, mit möglichen Verlängerungen nur in begründeten Einzelfällen.

Die aws übermittelt ein digitales Förderungsangebot mit Auflagen und Bedingungen. Dieses Angebot muss innerhalb eines Monats angenommen werden, sonst gilt es grundsätzlich als widerrufen.

Laut offizieller FAQ soll dieser Umstand nach der Förderzusage per E-Mail an das WKÖ Inhouse Förderservice gemeldet werden. Die Prüfung übernimmt die WKÖ.

Bei der Beratungsförderung bezahlt das KMU die Rechnung zuerst vollständig selbst und lädt danach die Unterlagen hoch; nach Prüfung wird der Zuschuss auf das im Antrag angegebene Geschäftskonto überwiesen. Die offizielle FAQ nennt für die Prüfung der Beratungsunterlagen ungefähr 14 Tage; bei der Umsetzung erfolgt die Auszahlung nach vollständigem Nachweis und Prüfung.

Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben, zum GREEN-Bezug und zur sinnvollen Projektvorbereitung ist Michael Deinhammer von Pixelfabrik der richtige Ansprechpartner. Sie erhalten eine persönliche und ehrliche Einschätzung, ob Ihr Projekt grundsätzlich zu KMU.DIGITAL & GREEN passt und wie sich der nächste Schritt sinnvoll angehen lässt. Verbindliche Detailauskünfte zur Förderentscheidung und zu Einzelfällen geben laut offizieller KMU.DIGITAL-FAQ die zuständigen Stellen des Programms.

Nein. Sowohl laut offizieller FAQ als auch laut Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch; die Förderung erfolgt nur nach Maßgabe des verfügbaren Budgets.

Die Vergabe erfolgt chronologisch nach dem Einlangen vollständiger und beurteilungsfähiger Ansuchen. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Förderungen zugesagt.

Änderungen zu Ihren Angaben müssen Sie vor Annahme des Angebots bzw. vor Erhalt des Zuschusses unverzüglich schriftlich melden. Danach sind bis zur Auszahlung vor allem Projektänderungen, Verzögerungen, Änderungen der Rechtsform, Verlust der KMU-Eigenschaft, Gesellschafterwechsel und weitere Förderansuchen für dieselbe Leistung zu melden.

Ja. Unterlagen zur geförderten Beratung oder Umsetzung sind grundsätzlich 10 Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung aufzubewahren; außerdem müssen Kontrollen und Auskünfte gegenüber WKÖ/aws, Bund und EU ermöglicht werden.

Die Richtlinien erlauben die Verarbeitung von Daten für Antrag, Abwicklung, Kontrolle und Transparenzabfragen. Außerdem kann nach den jeweils geltenden Vorschriften insbesondere der Name des Förderungsempfängers, die Bezeichnung des Vorhabens und die Höhe der Fördermittel veröffentlicht werden.

Das kann zum Beispiel bei falschen oder unvollständigen Angaben, fehlenden Nachweisen, nicht gemeldeten Änderungen, widmungswidriger Verwendung, verweigerten Kontrollen oder dem Verlust der KMU-Eigenschaft passieren. Auch Verstöße gegen Bedingungen und Auflagen oder gegen Gleichbehandlungs- bzw. Behindertengleichstellungsvorgaben können laut Richtlinie Folgen haben.